Simplyfoot GmbH – Swiss Football Academy
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Simplyfoot GmbH (im Folgenden Simplyfoot) und dem Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigten (Kunde). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Simplyfoot bietet Dienstleistungen rund um den Bereich Fussball an. Diese umfassen Trainingseinheiten und Camps, sowie Beratungs-, Schulungs-, Organisations- und Agenturdienstleistungen für Vereine und Unternehmen. Durch die Nutzung dieser Angebote und Dienstleistungen erklärt sich der Kunde als Dienstleistungsnehmer sich mit den vorliegenden AGB einverstanden.
- Simplyfoot behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter simplyfoot.cheinsehbar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Simplyfoot kann die Erbringung ihrer Leistungen an Dritte delegieren.
- Simplyfoot behält sich vor, jederzeit das Leistungsangebot zu ändern oder abweichende Leistungen oder Dienste anzubieten. Die Simplyfoot hat das Recht, die Dienstleistungen (oder Teile davon) jederzeit dauerhaft oder vorübergehend einzustellen, zu entfernen oder zu ändern oder neue Dienstleistungen hinzuzufügen. Diese Änderungen unterliegen automatisch diesen AGB. Durch die weitere Nutzung der Dienste nach solchen Änderungen erklärt sich der Kunde stillschweigend mit den Änderungen einverstanden.
- Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern für eine Veranstaltung nicht erreicht, behält sich Simplyfoot das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Die bereits entrichteten Anmelde- und Teilnahmegebühren werden als Guthaben dem Kunden für zukünftige Veranstaltungen gutgeschrieben.
- Einzelne Anmeldungen können wegen der Teilnehmerkapazitäten jederzeit zurückgewiesen werden. Allfällige Guthaben werden dem Kunden zurückerstatten.
- Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen sowie sonstige Umstände, die ausserhalb der Einflussmöglichkeiten der Simplyfoot liegen, entbinden die Simplyfoot von der Lieferverpflichtung (Ausführung der Dienstleistung) bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Zeit und der Örtlichkeit in der die Leistung zu erfolgen hat.
- Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Frist für die Erbringung der Leistung aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der Simplyfoot ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und der Kunde daran kein Verschulden trifft.
- Simplyfoot kann Termine der einzelnen Trainingseinheiten / Camps, sowie Zeitablauf, Ort und Trainerbesetzung aus gegebenen Anlass verändern und dafür Ersatztermine mit dem Kunden vereinbaren.
- Jahres-Abonnements
Das Abo ist ab Buchungsdatum für die gewählte Dauer gültig. Nach Ablauf der Abonnemente benötigt es keine Kündigung und es wird auch nicht automatisch verlängert.Die Einheiten sind nicht übertragbar und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen die nicht bezogenen Einheiten entschädigungslos. Aufgrund schlechter Witterung (v.a. im Winter) können Trainingstage ersatzlos ausfallen, aber die reservierten Einheiten werden nicht vom Guthaben abgezogen. Bei längerer Krankheit oder Verletzung (über 21 Tage) kann mit einer ärztlichen Dispens die verpasste Zeit am Ende des Vertrages gutgeschrieben werden. Die Zahlung wird nicht ausgesetzt oder rückvergütet. - Die Teilnahme steht Privatpersonen und Geschäftskunden (Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften, juristischen Personen und sonstigen Organisationen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts) offen.
- Die von Simplyfoot erstellten Termine und Fristen sind verbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des Kunden benötigt werden, beginnt die Frist für die Leistungserbringung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Simplyfoot die benötigten Informationen erhält.
- Der Kunde verpflichtet sich, Handlungen zu unterlassen, welche die Durchführung der Dienstleistungen der Simplyfoot beeinträchtigen können. Insbesondere gilt es die Anordnungen der Simplyfoot sowie von deren Organen, Trainern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu befolgen. Ferner hält sich der Kunde an die Sportanlagen- und Hausordnung des Veranstaltungsortes.
- Kunden ab 4 Jahre sind teilnahmeberechtigt. Sonderregelungen gelten nur nach vorheriger Absprache mit Simplyfoot.
- Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich minderjährigen Kunden pünktlich abzuholen und sich im Verhinderungsfall rechtzeitig abzumelden. Darf der minderjährige Kunde alleine nach Hause gehen, so bestätigt der Erziehungsberechtigte dies der Simplyfoot GmbH schriftlich vor der Teilnahme an der Dienstleistung.
- Foto- und Filmrechte: Der Kunde bzw. dessen Erziehungsberechtigter erklärt mit der Teilnahme und Nutzung an unseren Dienstleistungen sein Einverständnis, dass Simplyfoot Bilder und Filmaufnahmen angefertigt werden und Simplyfoot sowie deren Partner verbreitet und öffentlich (Online,Plakate,Anzeigen etc.) zur Schau gestellt werden. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt und schliesst die Veröffentlichung für Merchandising- und Werbezwecke ausdrücklich mit ein.
- Simplyfoot ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten der Teilnehmer zu speichern und gegebenenfalls an Ihre Partner zu Werbezwecken weiter zu geben.
- Die Preise sind publiziert auf simplyfoot.ch. Falls der Preis nicht angegeben ist, kann dieser bei der BETREIBERIN nachgefragt werden
- Zahlungsfristen: Alle Zahlungen sind immer 5 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Einzeltrainings und Camps müssen im Voraus bezahlt werden. Gerät der Kunde in Verzug, berechnet die Simplyfoot pauschal CHF 10,00 je Mahnung als Verzugsschaden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Verzug kann Simplyfoot den Kunden von seinen Dienstleistungen ausschliessen.
- Simplyfoot kann sich der Dienste von Drittunternehmen bedienen, um Zahlungsvorgänge abzuwickeln. Sofern dies geschieht, wird das jeweils beauftragte Unternehmen im Bestellprozess bezeichnet.
- Bei Rücktritt oder Stornierung innerhalb von weniger als 12 Stunden vor einem Training wird dieser Termin nicht rückvergütet und gilt als besucht. Bei einer ärztlich attestierten Krankheit/Unfall eines Kunden wird die Teilnahmegebühr als Guthaben für zukünftige Trainings gutgeschrieben.
- Bei Rücktritt oder Stornierung bis mind. eine Woche vor einer mehrtägigen Veranstaltung oder bei einer ärztlich attestierten Krankheit eines Kunden wird die Teilnahmegebühr als Guthaben bei für zukünftige Veranstaltungen gutgeschrieben.
- Die Haftungder Simplyfoot sowie von deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen für direkte und indirekte, mittelbare und unmittelbare Schäden, inklusive Folgeschäden, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus Vertrag oder aufgrund ausservertraglicher Haftung, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Kunde bzw. deren Erziehungsberechtigte ist demnach selbst verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und haftet für Schäden gegenüber dritten Personen – insbesondere auch gegenüber anderen Kunden. Für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der Kunde bzw. dessen Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.
- Gegenüber der Simplyfoot sowie deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen wird keinerlei Haftung für abhanden gekommene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Sachen vom Kunden übernommen. Für Schäden, die von Kunden oder von diesen mitgeführten Sachen verursacht wurden, haftet die Simplyfoot nicht.
- Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die Kranken- und bzw. die Unfallversicherung des Kunden direkt abzusichern. Der Kunde bzw. dessen Erziehungsberechtigter versichert, dass er sportlich voll belastbar ist und keinerlei uns nicht mitgeteilte Medikamente einnimmt.
- Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit voraussetzungslos und ohne Einhaltung einer Frist durch eine schriftliche Mitteilung zu beenden. Allfällige für die laufende Periode bezahlten Benutzungsgebühren an die Simplyfoot verfallen. Ausgenommen sind alle Abonnements. Diese gelten mit der Anmeldung als Vertrag für die gewählte Dauer und können während dieser Zeitspanne nicht gekündigt werden.
- Die Simplyfoot ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen zu beenden. Bei Verstößen gegen die Anordnungen der Simplyfoot sowie von deren Organen, Trainern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen werden die Kunden bzw. deren Erziehungsberechtigte informiert, bei Wiederholung kann der Kunde ohne Erstattung des Teilnahmepreises von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Simplyfoot ist zudem berechtigt Kunden von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit verschwiegen wurde. Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthaltes eines Kunden wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich der Simplyfoot entziehen, notwendig sein, kann keine anteilsmäßige Rückerstattung aus dem vereinbarten Pauschalbetrag erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (09.2018)